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Schutzkonzept Golf Club Schinznach Bad gem. Vorgabe Swiss Golf, gültig ab 20. Dezember 2021

Ausgangslage

  1. Golfanlagen, Übungs-Green, Driving-Range und Übungsanlagen sind offen und dürfen ohne Maske benutzt werden, Golfunterricht ist möglich.
  2. Im Clubhaus, Sekretariat, Garderoben, Toiletten und in der Caddy Halle müssen Masken getragen werden gem. Art. 6. Abs. 1.
  3. Der Zugang zum Restaurant-Innenbereich ist auf 2G beschränkt. Es müssen Masken getragen werden. Für Gäste gilt Sitzpflicht bei Konsumation. Der Zugang zum Restaurant-Aussenbereich ist auf 3G beschränkt.
  4. Der Zugang zu Veranstaltungen mit Obergrenze 300 Pers. ist auf 2G beschränkt.
  5. Wettkämpfe für den Amateursport im Freien sind ohne Einschränkungen erlaubt.
  6. Für Mitarbeitende gilt eine generelle Maskentragpflicht in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält.

Für den Spielbetrieb

  1. Die ganze Anlage is unter Einhaltung der gültigen Vorgaben des Bundesrates offen. Es muss keine Maske getragen werden.
  2. Turniere sind möglich. Maximale Personenzahl 300 (Teilnehmende und Besucher).
  3. Für Preisverteilungen in geschlossenen Räumen gilt 2G. Es müssen Masken getragen werden.
  4. Für Preisverteilungen im Freien bis 300 Personen gilt 3G.

Für das Sekretariat / Pro Shop

  1. Personen ab 12 Jahren müssen Masken tragen

Für das Restaurant

  1. Der Zugang zum Restaurant-Innenbereich ist auf 2G beschränkt. Es müssen Masken getragen werden. Für Gäste gilt Sitzpflicht bei Konsumation. Der Zugang zum Restaurant-Aussenbereich ist auf 3G beschränkt.
  2. Das aktuell gültige Schutzkonzept von GastroSuisse muss eingehalten werden.

Für Driving Range, Übungsanlagen  

  1. Die Übungsanlagen sind ohne Einschränkungen geöffnet. Keine Maskenpflicht.

Verantwortung des Golfspielers auf der Golfanlage

SpielerInnen mit Krankheitssymptomen spielen nicht Golf!

Es gelten die allg. Bestimmungen des Schutzkonzepts vom Golfclub Schinznach Bad welches in Anlehnung an das Grobkonzept von Swiss Golf erstellt wurde. Bei Missachtung kann der Spieler von der Anlage gewiesen werden. Weisungsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstands, der Technischen Kommission sowie die Mitarbeiter des Sekretariat.

Bei Missachtung kann der Golfspieler von der Anlage gewiesen werden.

Schinznach Bad, 20. Dezember 2021